Umgehungsstraße - Aufnahme in den Flächennutzungsplan

Unser Vorschlag für eine potenzielle Trassenführung von der B420 zum Südkreisel in Mommenheim

 

Ob eine Umgehungsstraße in 10 oder vielleicht erst 20 Jahren Realität wird, hängt zuerst einmal von dem Willen der betroffenen Orte und dann vom Land Rheinland-Pfalz ab. Eine Voraussetzung ist die Aufnahme in den Flächennutzungsplan (FNP), welcher derzeit geändert wird. Die Umgehungsstraße ist jedoch im FNP nicht berücksichtigt. Obwohl es mehrere Beschlüsse in den letzten Jahren zur Umgehungsstraße gab, wurde von derGemeinde Selzen nicht beantragt, diese in den FNP aufzunehmen. Deshalb haben wir am 10. Dezember einen Antrag zur Aufnahme in den FNP in den Gemeinderat eingebracht, welcher angenommen wurde. Nun muss die Ortsbürgermeisterin die Aufnahme der Umgehungstraße in den FNP bei der VG beantragen und vorantreiben. Notwendig hierzu ist auch eine inhaltliche Abstimmung mit Köngernheim, da diese Gemeinde auch betroffen ist.  

 

Download
Antrag zur Aufnahme der Umgehungsstraße in den FNP
Antrag - GMR 101219 - Umgehungsstraße Fl
Adobe Acrobat Dokument 109.7 KB