Im Dezember wird der Gemeinderat endgültig darüber entscheiden, ob die zehnprozentige Erhöhung der Aufwandsentschädigung unserer Bürgermeisterin gestrichen wird.
Im März 2012 stellten Liste Selzen und FWG gemeinsam den Antrag, die Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass die darin festgeschriebene zehnprozentige Erhöhung der Aufwandsentschädigung für unsere Ortsbürgermeisterin gestrichen wird.
Der Grund erschließt sich aus § 12 der Gemeindeordnung, "Aufwandsentschädigung der Ortsbürgermeister". Die Bürgermeisterin erhält eine Aufwandsentschädigung von 1159 € pro Monat, Die Höhe richgtet sich nach der Einwohnerzahl diese liegt zwischen 1501 und 2001 Einwohner. Selzen hat ca. 1700 Einwohner.
Auszug aus der Gemeindeordnung:
"Die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 kann um bis zu 10 v.H. erhöht werden; bei der Festsetzung sind die Einwohnerzahl, der Umfang der Beanspruchung des Ortsbürgermeisters und die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse zu berücksichtigen."
Die Verwaltungsarbeit für unsere Gemeinde überschreitet keinesfalls das Maß, das in der Gemeindeordnung (§ 47) vorgegeben ist – noch lässt sich nach der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenrämter (§ 12) eine Rechtfertigung für eine zehnprozentige Erhöhung der Aufwandsentschädigung ableiten, siehe Auszug aus dem Gesetz.
Da die SPD-Fraktion dies anders sieht, reagierte sie mit einem Gegenantrag – Anhörung eines Sachverständigen zu dieser Thematik, welcher in der nachfolgenden Gemeinderatssitzung zu benennen war. Die Fraktionen Liste Selzen und FWG konnten ihrerseits ebenfalls einen Sachverständigen benennen. Als Sachverständiger für die SPD sprach dann in der Gemeinderatssitzung am 26.09.12 Herr Höhlein vom Gemeinde- und Städtebund. Er vertrat die Interessen von Ortsbürgermeisterin Frau Wiedemann und den Beigeordneten. Liste Selzen und FWG verzichteten auf einen externen Sachverständigen. Für sie sprach Ratsmitglied Diana Weber. Eine abschließende Entscheidung wird der Gemeinderat nun in seiner nächsten Sitzung im Dezember treffen, laut Plan findet diese Sitzung am 12.12.2012 statt.
Hier geht es nicht darum, jemanden was wegzunehmen, sondern ganz einfach um eine an die Selzer Verhältnisse angepasste sozialen Gegebenheiten. Denn wo keine erschwerte Verwaltungsaufgaben vorliegen, sollte auch eine Zulage nicht bezahlt werden. Dieses Abzuwägen ist die Pflicht des Gemeinderates. Diese Abwägung sollte eigentlich Parteiübergreifend erfolgen.